Anwälte

SUISHARE  verfügt über eine grosse Menge an vertraulichen Informationen über unkorrektes Verhalten von Unternehmen und Mitarbeitern, die wir über unsere vertraulichen Berichtslinien erhalten. SUISHARE  bietet, zusammen mit geeigneter Expertise (z.B. Anwälte im Ruhestand) eine Überprüfung und Auswertung dieser Daten an. Nach dieser Analyse entscheiden wir uns für geeignete Massnahmen.

 

Im besten Fall unterstützt SUISHARE  Unternehmen dabei, ein verbessertes Modell zu Unternehmensführung zu etablieren, um Fehlverhalten künftig vorzubeugen. Diese Massnahme hat stets Vorrang vor Strafmassnahmen oder einer Schädigung der Reputation. Darüber hinaus leitet SUISHARE  erforderliche Schritte für Regulierungsmassnahmen und zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen ein.

 

Zurzeit freuen wir uns von Anwaltskanzleien aus aller Welt zu hören, die ganz besonders erfahren und erfolgreich mit Sammelklagen sind, die über Landesgrenzen hinausgehen.

 

Unsere Philosophie im Bereich Strafverfolgung sieht dergestalt aus, dass in aller erster Linie der Aufsichtsrat (aufgrund von mangelnder Aufsicht seinerseits) sowie die Geschäftsführung (deren Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, dass kein Fehlverhalten entsteht) für Schäden, die durch strafbares Fehlverhalten und die Missachtung ethischer Verhaltensregeln entstehen, aufkommen müssen.

 

Wir von SUISHARE  möchten unsere Datenbank an Rechtsexperten erweitern und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Bitte teilen Sie uns Ihre Partner sowie Ihre Kompetenzfelder mit. Diese Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, sobald wir Bedarf haben.