Bilaterale Steuerabkommen

Bilaterale Steuerabkommen / Verträge zwischen der Schweiz und anderen Ländern

 

Aktionäre mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, die in den spannenden und profitablen Schweizer Markt investieren, müssen sich der Steuerimplikationen auf ihr Vermögen, bewusst sein. SUISHARE hofft, dass dieses Set an Informationen Ihrem Verständnis weiterhilft:

 

Bilaterale Steuerabkommen, welche in den letzten 5 Jahren umgesetzt wurden, ersetzen oder erweitern alte Doppelbesteuerungsabkommen. Im Wesentlichen sind die bilateralen Steuerabkommen ein Instrument gegen Steuerhinterziehung. Vorteile sind die Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern, Förderung ausländischer Investitionen und Handel, und der Hauptzweck, die Steuerhinterziehung zu reduzieren, indem eine Quellensteuer auf Gewinne erhoben wird. Die Vereinbarung zwischen zwei Jurisdiktionen mildert auch das Problem der Doppelbesteuerung, die auftreten kann, wenn Steuergesetze eine Person oder ein Unternehmen als einen Bewohner von mehr als einer Rechtsordnung berücksichtigen. Dies ist der wahre Vorteil für Investoren.

 

Bilaterale Steuerabkommen behandeln verschiedene Angelegenheiten, wie z.B. die Besteuerung der verschiedenen Kategorien von Einkommen (Gewinn, Lizenzgebühren, Kapitalgewinne, Arbeitseinkommen, usw.), Methoden zur Beseitigung der Doppelbesteuerung (Freistellungsmethode, Kreditverfahren, usw.), und Rückstellungen, wie z.B. solche mit gegenseitigem Austausch von Informationen und Unterstützung zwischen den Ländern bei der Steuererhebung.

 

Im März 2009 lockerte die Schweizer Regierung die Gesetze um das Bankgeheimnis, und vereinbarte sich der Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), in Bezug auf Amtshilfe in Steuersachen, anzunehmen.

 

Die Schweiz verhandelt in dem Bemühen, Quellensteuer-Angebote mit so vielen Ländern wie möglich zu akzeptieren, um einen automatischen Austausch von Bankinformationen zu vermeiden. Die Schweiz hat bereits Verträge mit vielen Ländern unterzeichnet.

 

Was zum Beispiel das Abkommen mit Deutschland betrifft, legalisiert das Abkommen die nicht angemeldeten Schweizer Bankkonten von deutschen Bürgern. Schweizer Banken würden eine einmalige Abgabe für Vermögen abziehen und dann eine rückwirkende Quellensteuer auf zukünftigen Einkommen für diejenigen Kontoinhaber auferlegen, die nicht wollen, dass Ihre Identität an die deutschen Behörden übermittelt werden.

 

Schätzungen haben ergeben, dass diese Abgaben bereits bis zu 11 Mrd € (CHF 13 Milliarden) an die deutschen Steuerkassen betragen würden.

 

Das Quellensteuer-Konzept ist die Antwort der Schweiz auf zunehmende internationale Initiativen gegen das Bankgeheimnis. Es ist eine überzeugende und logische Alternative zum automatischen Informationsaustausch.

 

Mit Wirkung vom März 2016 hat die Schweiz 53 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Übereinstimmung mit dem internationalen Standard unterzeichnet, wovon 46 in Kraft getreten sind, und 10 Steuer-Austausch-Abkommen (TIEA), wovon 7 in Kraft getreten sind (Stand: 21 März 2016).

Spezifische Informationen auf einer pro Land Basis finden Sie unter:

 

 

https://www.sif.admin.ch/sif/en/home/themen/internationale-steuerpolitik/doppelbesteuerung-und-amtshilfe.html