FATCA

Diese Informationen sind besonders für unsere amerikanischen Mitglieder

 

FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act.

 

FATCA ist ein einseitiges Steuerrecht der USA, welches anstrebt, mögliche Steuerhinterziehungen von US-Steuerzahlern einzudämmen. FATCA betrifft Finanzinstitutionen auf der ganzen Welt und fordert ausländische Institute auf, die US-Steuerbehörden regelmässig mit Informationen im Hinblick auf so genannte „US-Konten“ zu versorgen. Der Druck zur Gewährleistung der Konformität kommt in Form einer 30-prozentigen Quellensteuer-Strafe auf Einkommen, die mit US-Wertpapieren verdient wurden.

 

 

Die Umsetzung von FATCA bringt sehr hohe administrative und finanzielle Aufwendungen für Finanzinstitute mit sich.

 

Mehr unter: http://www.swissbanking.org/en/fatca.htm#sthash.6Oc7Sspt.dpuf

 

Die FATCA Vereinbarung

 

Die Schweiz hat, zusammen mit vielen anderen Ländern, ein Regierungsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) unterzeichnet, um die Umsetzung von FATCA zu erleichtern. Auf der Grundlage dieser Regierungsvereinbarung wurde ein Schweizer FATCA Gesetz (das so genannte FATCA-Abkommen) erlassen, welches am 30. Juni 2014 in Kraft trat.

 

Das FATCA Abkommen, welches zur Zeit zwischen der Schweiz und den USA in Kraft ist, basiert auf dem sogenannten Model 2. Nach diesem Modell versorgen die Schweizer Finanzinstitutionen die US Steuerbehörden direkt mit den betroffenen Kontoinformationen, die der Benachrichtigung mit der Zustimmung des Kunden unterliegen.

 

In Fällen, wo keine Zustimmung erteilt wurde, wird eine anonyme, aggregierte Benachrichtigung zur Verfügung gestellt, die bestimmte Kontoinformationen enthält. Auf Basis der aggregierten Meldung können die US-Steuerbehörden bestimmte Kunden suchen und dann eine Anfrage auf Offenlegung bestimmter Kundenkonto-Informationen beantragen.
Am 8. Oktober 2014 hat der Bundesrat ein Mandat für Verhandlungen mit den USA über die Änderung des Model 1 genehmigt. Eine FATCA Vereinbarung, die auf Modell 1 basiert, unterscheidet sich von einem Model 2 in verschiedenen Punkten. Im Gegensatz zum Modell 2, Übermittlung von Informationen unter Modell 1, wird zum Beispiel nicht direkt durch das Finanzinstitut an die US-Steuerbehördern zur Verfügung gestellt. Stattdessen bietet das Finanzinstitut die Informationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) an, die diese wiederum den US-Steuerbehörden zur Verfügung stellt. Die neue Vereinbarung gemäss Modell 1 wird frühestens im Jahr 2018 in Kraft treten.

 

FATCA Qualifikation Ausschuss

 

Der FATCA Qualifikations-Ausschuss soll der Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Vertretern dienen. Er befasst sich mit Fragen, die sich aus der Umsetzung der FATCA-Vereinbarung ergeben.

 

Der FATCA Qualifikations-Ausschuss wurde am 2. Oktober 2013 gegründet. Es wird vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) geführt. Auch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) und die folgenden Institutionen sind daran beteiligt:

 

 

Weiterführende Informationen:

http://www.swissbanking.org/en/fatca.htm#sthash.6Oc7Sspt.dpuf