Verbesserte Unternehmensführung durch unabhängige Aufsicht

Verbesserte Unternehmensführung durch unabhängige Aufsicht

Eine gute Unternehmensführung geht mit einer angemessenen Aufsicht einher. Dadurch werden die Interessen des Unternehmens besser mit denen der Aktionäre in Übereinstimmung gebracht und erhöhen den Wert des Unternehmens, indem das Vertrauen der Investoren gestärkt wird. Hohe Standards in der Unternehmensführung sind unerlässlich, um das Interesse von Investoren in globalisierten Kapitalmärkten zu wecken und zu halten. Dementsprechend wird ein Versagen die Ambitionen des Unternehmens behindern. Die Interessen aller Gruppen sollten gegen die falsche Art von Managern geschützt werden, deren eigenes Interesse nicht unbedingt mit dem der Aktionäre des Unternehmens übereinstimmt.

 

SWISS SHAREHOLDERS ASSOCIATION  (SUISHARE ) setzt sich tatkräftig für Aktionäre ein, um genügend Druck für eine notwendige Aufsicht aufzubauen und sicherzustellen, dass verbesserte Praktiken im Bereich der Unternehmensführung, Geschäftsabläufe, Protokolle, Richtlinien und Vorgehensweisen sowie Verfahrensweisen aufrechterhalten werden. SUISHARE  schreckt nicht vor Aktionärsklagen und Forderungen zur Inspektion zurück, um Vorstandsmitglieder und Geschäftsführung zu zwingen, Transparenz, Effizienz und Verantwortlichkeit zu verbessern. SUISHARE  verfolgt eine Null-Toleranz-Politik bei unternehmerischem Fehlverhalten.

 

SUISHARE  ist der Überzeugung, dass die folgenden Schritte für einen verbesserte Einhaltung und Transparenz unerlässlich sind:
  • Verschärfte Unabhängigkeitsstandards für Vorstandsmitglieder.
  • Trennung der Rollen von Aufsichtsrats- und Vorstandsvorsitzenden.
  • Ausgewogenere Verteilung zwischen den Geschlechtern.
  • Zwei Sitze für Vorstandsmitglieder, die von der Aktionärsvereinigung ernannt werden.
  • Zwei Arbeitnehmervertreter im Vorstand.
  • Ein auf mindestens zwölf Mitglieder erweiterter Vorstand.
  • Beschränkung von Amtszeiten für den Vorstand und Ausschussmitglieder.
  • Strenge Regeln und Kontrollen für Insidergeschäfte.
  • Prüfer, die der unabhängig von der Aktionärsversammlung ernannten Aufsicht meldepflichtig sind und von dieser bezahlt werden. Falls nicht, eine Rotation der Prüfer sowie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft alle fünf Jahre.
  • Ein Aktionärsregister, das der durch die unabhängige Aktionärsvereinigung eingesetzten Aufsicht berichtet und eine bessere Gewaltenteilung sowie eine Prävention von Wahlbetrug sicherstellt.
  • Ein Vorstand, der der Aufsicht der Aktionärsvereinigung berichtet und durch diese bezahlt wird.
  • Die Einrichtung einer vom Unternehmen unabhängigen Hotline, der Fehlverhalten gemeldet werden kann, sowie die Einrichtung von internen Untersuchungseinheiten, die der von der unabhängigen Aktionärsvereinigung eingesetzten Aufsicht berichten. Diese wird bei Fehlverhalten der Geschäftsleitung übernehmen.
  • Verbesserter Schutz von Whistleblowern.
  • Konsequente Anwendung von Rückforderungen von Vergütungen bei Fehlverhalten.